Ihr Besuch
Lesen Sie die geltenden Besuchsregeln, um bestmöglich von Ihrer Schlossbesichtigung zu profitieren.
Aufbewahrung
Das Schloss Greyerz besitzt keine Schliessfächer zur Aufbewahrung persönlicher Dinge oder sperriger Gegenstände.
Siehe die Liste der verbotenen Objekte
– Kinderwagen
– Baby-Rückentragen
– Motorrad- oder Velohelme
– Wanderstöcke (Spazierstöcke, Krücken und Sitzstöcke sind erlaubt, wenn ihre Spitze einen Gummischutz aufweist)
– Stecken
– Stative (Foto oder Video)
– Selfie-Stangen
– Dummy-Schwerter
– Bälle
– alle spitzen, scharfen oder stumpfen Gegenstände
Das Schloss Gruyères übernimmt keine Haftung für gestohlene oder beschädigte persönliche Sachen, die zur Aufbewahrung abgegeben wurden.
Tiere
Tiere, auch wenn sie an der Leine geführt oder in einer Tasche getragen werden, sind auf dem Schlossgelände nicht erlaubt, mit Ausnahme von Assistenzhunden.
Verpflegung
Das Schloss Gruyères verfügt über keinen Verpflegungsraum, und Picknicken ist verboten. Ein Spiel- und Picknickplatz («Clos-aux-Cerfs») steht in Schlossnähe zur Verfügung.
Fotografien
Fotografieren ohne Blitz und ohne Stativ ist im Schloss erlaubt. Die kommerzielle Nutzung der Bilder von Schloss Greyerz, seiner Innenräume und seiner Sammlungen ist streng verboten.
Hochzeitsfotos (maximal 10 Personen, einschliesslich Brautpaar) sind auf der Schlossesplanade, im Innenhof und im Garten erlaubt (Öffnung je nach Jahreszeit und Wetterbedingungen). Paare werden gebeten, sich mit dem Fotografen und den 7 Begleitpersonen am Empfang zu melden, wo man ihnen freien Zugang zum Schloss gewährt. Die Fotosession darf nicht länger als 30 Minuten dauern und den Rundgang der Besucher*innen nicht stören.
